Bei den Schöffengerichten am Amtsgericht, den kleinen und großen Strafkammern und den Schwurgerichten am Landgericht entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffinnen und Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben im Rahmen der Hauptverhandlung dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung, einschließlich der geheimen Beratung, teil.

Schöffinnen und Schöffen sollen als Vertretung des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

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